VIII. Eigentumsvorbehalt
1. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises Eigentum des Verkäufers.
2. Ist der Käufer Unternehmer, gilt ergänzend folgendes:
a) Der Verkäufer behält sich das Eigentum an der Ware bis zum vollständigen Ausgleich aller Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung vor. Vor Übergang des Eigentums an der Vorbehaltsware ist eine Verpfändung oder Sicherheitsübereignung nicht zulässig.
b) Der Käufer kann die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiterverkaufen. Für diesen Fall tritt der Käufer bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages, die ihm aus dem Weiterverkauf erwachsen, an den die Abtretung annehmenden Verkäufer ab. Der Käufer ist weiter zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Soweit er seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt, behält sich der Verkäufer allerdings vor, die Forderung selbst einzuziehen.
c) Bei Verbindung und Vermischung der Vorbehaltsware erwirbt der Verkäufer Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zum Zeitpunkt der Verarbeitung.
d) Der Verkäufer verpflichtet sich, die ihm zustehenden Sicherheiten auf Ihr Verlangen insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert der Sicherheiten des Verkäufers die zu sichernde Forderung um mehr als 10% übersteigt. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt dem Verkäufer.
IX. Haftungsbeschränkung
Die Haftung des Verkäufers für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen ist ausgeschlossen, sofern keine wesentliche Vertragspflichten (Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung Sie als Kunde regelmäßig vertrauen), Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, Garantien für die Beschaffenheit des Kaufgegenstandes oder auch Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz betroffen sind. Das gilt auch für entsprechende Pflichtverletzungen der Erfüllungsgehilfen des Verkäufers.
Dabei ist die Haftung auf den Schaden begrenzt, mit dem vertragstypisch gerechnet werden muss.
Für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit gilt die Haftungsbeschränkung nicht.
X. Erfüllungsort, Gerichtsstand
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss UN-Kaufrechts. Erfüllungsort für alle Leistungen aus den mit dem Verkäufer bestehenden Geschäftsbeziehungen sowie Gerichtsstand ist Sitz des Verkäufers, soweit der Käufer nicht Verbraucher, sondern Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
XI. Datenschutz
Der Verkäufer informiert darüber, dass die im Rahmen der Geschäftsabwicklung vom Käufer übermittelten Daten mit Hilfe einer EDV-Anlage verarbeitet und gespeichert werden. Persönliche Daten werden selbstverständlich vertraulich behandelt. Der Käufer stimmt der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten ausdrücklich zu. Ihm steht das Recht auf jederzeitigen Widerruf der Einwilligung mit Wirkung für die Zukunft zu.
Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten/Weitergabe
Personenbezogene Daten erhebt der Verkäufer nur, soweit er diese für die Bearbeitung von Bestellungen benötigt. Der Verkäufer gibt diese nicht an Dritte weiter. Ausgenommen hiervon sind lediglich die Dienstleistungspartner, die der Verkäufer zur Abwicklung der Bestellung benötigt. In diesen Fällen beachtet der Verkäufer strikt die Vorgaben des Bundesdatenschutzgesetzes. Der Umfang der Datenübermittlung beschränkt sich auf ein Mindestmaß.
Auskunft, Berichtigung, Sperrung und Löschung von Daten
Der Käufer hat jederzeit ein Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung bzw. Sperrung seiner gespeicherten Daten. Er kann dazu den Verkäufer über die Kontaktdaten im Impressum kontaktieren.
XII. Hinweise nach der Batterieverordnung
Im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Batterien oder Akkus oder mit der Lieferung von Geräten, die Batterien oder Akkus enthalten, ist der Verkäufer verpflichtet, den Käufer gemäß der Batterieverordnung auf folgendes hinzuweisen:
Batterien dürfen nicht in den Hausmüll gegeben werden. Der Käufer ist zur Rückgabe gebrauchter Batterien als Endverbraucher gesetzlich verpflichtet. Der Käufer kann Batterien nach Gebrauch in der Verkaufsstelle oder in seiner unmittelbaren Nähe (z.B. in Kommunalen Sammelstellen oder im Handel) unentgeltlich zurückgeben. Weiter kann der Käufer Batterien auch per Post an den Verkäufer zurücksenden. Der Verkäufer erstattet dem Käufer auf jeden Fall das Briefporto für den Rückversand seiner Altbatterie.
Batterien oder Akkus, die Schadstoffe enthalten, sind mit dem Symbol einer durchgekreuzten Mülltonne gekennzeichnet. In der Nähe zum Mülltonnensymbol befindet sich die chemische Bezeichnung des Schadstoffes. "Cd“ steht für Cadmium, " Pb“ für Blei und "Hg“ für Quecksilber. |